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Glücklich ist nicht, wer andern so vorkommt,
sondern wer sich selbst dafür hält!
© by Seneca 55-40 n.Chr.
Als Erfüllung menschlichen Wünschens und Strebens ist Glück ein sehr vielschichtiger Begriff, der Empfindungen vom momentanen Glücksgefühl bis zu anhaltender Glückseligkeit einschließt, aber auch als ein äußeres Geschehen begegnen kann, z. B. als glücklicher Zufall oder als eine zu Lebensglück verhelfende Schicksalswende.

Das Streben nach Glück hat als originäres individuelles Freiheitsrecht (Pursuit of Happiness) Eingang gefunden in das Gründungsdokument der ersten neuzeitlichen Demokratie, in die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten. Die Förderung individuellen menschlichen Glüksstrebens ist heute Gegenstand von Forschung und Beratung unter neurobiologischen, medizinischen, soziologischen, philosophischen und psychotherapeutischen Gesichtspunkten.

Das Wort "Glück" kommt vom mittelniederdeutschen "gelucke" (ab 12. Jahrhundert) bzw. dem mittelhochdeutschen "gelücke". Es bedeutete "Art, wie etwas endet", "Art, wie etwas gut ausgeht". Glück war demnach der günstige Ausgang eines Ereignisses. Voraussetzung für den "Beglückten" waren weder ein bestimmtes Talent noch auch nur eigenes Zutun. Dagegen behauptet der Volksmund eine mindestens anteilige Verantwortung des Einzelnen für die Erlangung von Lebensglück in dem Ausspruch: "Jeder ist seines Glückes Schmied". Die Fähigkeit zum Glücklichsein hängt in diesem Sinne außer von äußeren Umständen auch von individuellen Einstellungen und von der Selbstbejahung in einer gegebenen Situation ab.